Barrierefrei bauen und wohnen – was heißt das?

Barrierefrei bauen - altersgerechtes Wohnen

Barrierefrei bauen – altersgerechtes Wohnen

Barrierefrei bauen ist heute praktisch überall unbedingte Voraussetzung, wenn ein Bau geplant wird. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig behindertengerechtes Bauen. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen kennzeichnen die Unterschiede.

Barrierefrei bauen ist heute Maßstab für die Gestaltung von Häusern und öffentlichen Einrichtungen und oft auch des privaten Wohnraumes. Barrierefreiheit bedeutet zunächst, dass jeder Mensch öffentliche Einrichtungen ohne fremde Hilfe nutzen kann. Auch im privaten Bereich wird Barrierefreiheit immer wichtiger, weil die Gesellschaft immer älter wird und das Wohnen in den eigenen vier Wänden als Akt des selbst bestimmten Lebens von den meisten Menschen auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gewünscht wird. Dazu muss oft die Wohnung oder das Haus barrierefrei umgebaut werden. Rollstuhlgerecht bedeutet das zunächst nicht, dafür sind weiter reichende Anforderungen nötig.

 

Barrierefrei bauen und wohnen – was bedeutet das in der Praxis?

Vor allem öffentliche Einrichtungen und Gebäude müssen heute so gebaut werden, dass der barrierefreie Zugang auch für Menschen mit Einschränkungen möglich ist. Das gilt für alte Menschen mit Rollator oder Unterarmgehstützen genauso wie für Rollstuhlfahrer. Und auch im privaten Bereich werden entweder extra barrierefreie Wohnungen gebaut, die zum Beispiel von Menschen mit Rollator oder Unterarmgehstützen trotzdem eigenständig bewohnt werden können.

 

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht?

Eine Wohnung, die barrierefrei ist, ist nicht unbedingt behindertengerecht. Für die Einstufung der Barrierefreiheit im Bauen gibt es natürlich DIN Vorschriften. Während der Teil 1 der DIN 18040 die genauen Regelungen für den öffentlichen Raum und öffentliche Gebäude vorschreibt, dient der Teil 2 der Regelung des privaten Wohnungsbereichs. Im Teil 2 DIN 18040 ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass eine barrierefreie Wohnung einen Türdurchmesser von mindestens 80 cm aufweisen muss. In derselben DIN-Norm wird für eine rollstuhlgerechte Wohnung eine Türbreite von mindestens 90 cm festgelegt. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Senior mit einem Rollator eine barrierefreie Wohnung mit einer Türbreite von 80 cm uneingeschränkt nutzen kann, die Wohnung aber nicht im Sinne der Norm rollstuhlgerecht wäre, weil der Rollstuhl mindestens 90 cm Türbreite fordert.

 

Warum barrierefrei bauen?

Barrierefreies Bauen ist heute aus vielen Gründen unverzichtbar. Zum einen wird die Bevölkerung immer älter. Zur Erhaltung der Selbstständigkeit soll aber das Wohnen in den eigenen vier Wänden nach Möglichkeit auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit erhalten bleiben. Dazu kommt die Verhütung von Unfällen. Barrierefreie Wohnzungen reduzieren die Unfallgefahren und erhöhen die Sicherheit für diese besonders verwundbare Gruppe. Außerdem sind extra barrierefreie Wohnungen und Häuser zeitlos.

Ein Mensch kann in jeder Lebensphase in der Wohnung verbleiben. Auch auf dem Wohnungsmarkt sind diese Wohnungen breiter zu vermarkten. In der Praxis zeigt sich die Bedeutung des barrierefrei Bauens zum Beispiel auch bei Nutzern eines Trippelrollstuhls. Diese Personengruppe kann zwar noch ihre Füße bewegen, hat aber Einschränkungen bei der Benutzung von Gehhilfen. Mit dem Trippelrollstuhl können sich diese Personen in der eigenen Wohnung frei bewegen. Dafür ist Barrierefreiheit natürlich wichtig. Die Türen sollen rollstuhlgerecht 90 cm Türbreite haben und auch keine Stufen oder Absätze, damit der Wechsel der Räume mit dem Trippelrollstuhl problemlos möglich ist.

Barrierefrei Bauen ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag. Gerade wegen der demografischen Entwicklung wird es immer wichtiger, dass Wohnzungen und Häuser barrierefrei gebaut werden, damit die Menschen so lange wie möglich in ihren vertrauten Wohnungen bleiben können.