Wohnrechtsschutzversicherung – für wen sie empfehlenswert ist

Wohnrechtsschutzversicherung - für wen sie empfehlenswert ist

Wohnrechtsschutzversicherung – für wen sie empfehlenswert ist

Die Wohnrechtsschutzversicherung bietet die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt an, wenn es zwischen dem Mieter und dem Vermieter, aber auch innerhalb einer Eigentümergemeinschaft zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Für Eigenheimbesitzer, die über alleiniges Eigentum verfügen und nicht Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind, ist eine Wohnrechtsschutzversicherung nur dann lohnenswert, wenn sie einen Teil ihres Eigentums vermieten. Die Versicherung kann bei allen Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich Wohnen eintreten. Es muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Steht von vornherein fest, dass dies nicht der Fall ist, kann die Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnen.

Diese Leistung erbringt eine Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Falle eines Rechtsstreits. Kunden können die Wohnrechtsschutzversicherung bei Admiral Direkt abschließen und sich so gegen Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter oder mit anderen Eigentümern absichern. Die Leistungen umfassen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Streitigkeiten. Bei der Wohnrechtsschutzversicherung werden Fälle übernommen, die mit dem Wohnen oder mit den Vorgaben innerhalb von Eigentümer- und Grundstücksgemeinschaften in Zusammenhang stehen. So können sich Mieter gegen Mieterhöhungen, Kündigungen oder zu hohe Nebenkosten wehren. Bei Eigentümergemeinschaften sind die Probleme häufig so gelagert, dass bei Beschlüssen keine Einigung erzielt wird. Nicht immer ist eine Klage und das Anstreben eines Prozesses notwendig und empfehlenswert. Mitunter kann es ausreichen, sich beim Rechtsanwalt eine Beratung einzuholen. Auch diese Kosten sind in der Rechtsschutzversicherung enthalten.

Die Bedeutung der Selbstbeteiligung

Der Umfang der Kostenübernahme ist im Versicherungsvertrag geregelt. Der Kunde kann wählen, ob er eine Selbstbeteiligung definiert oder sich dagegen entscheidet. Die Selbstbeteiligung umfasst einen Betrag, der in der Regel zwischen 250 und 500 EUR liegt. Dieser Betrag ist für jeden Fall vom Versicherten zu zahlen. Die restlichen Kosten für den Rechtsanwalt werden auch dann in vollem Umfang übernommen, wenn sich das Verfahren über mehrere Instanzen erstreckt. Grundsätzlich ist es möglich, eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Dies ist für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts von Vorteil, der nicht für eine Klage, sondern nur im Rahmen einer Beratung kontaktiert wird. Wenn die Kosten unter der der Selbstbeteiligung liegen, muss der Versicherte den Anwalt selbst zahlen. Die Selbstbeteiligung hat den Zweck, die Kosten für die Prämie zu reduzieren. Der Abschluss eines Vertrages mit Selbstbeteiligung ist günstiger als ohne eine Eigenleistung. Für den Versicherten ist es wichtig zu wissen, dass die Selbstbeteiligung erstattet wird, wenn der Prozess gewonnen wird. In diesem Fall muss der Verlierer alle Kosten tragen. Diese umfassen auch die Selbstbeteiligung.

Abschluss von Versicherungspaketen ist günstiger

Rechtsschutzversicherungen gibt es für verschiedene Bereiche. Neben der Wohnrechtsschutz werden Versicherungen für Konflikte im öffentlichen Straßenverkehr, während der beruflichen Tätigkeit und für private Auseinandersetzungen besonders häufig abgeschlossen. Grundsätzlich gibt es für nahezu jeden Konflikt, der im schlimmsten Falle vor einem Gericht ausgetragen wird, eine Rechtsschutzversicherung. Dabei handelt es sich um einzelne Verträge oder um Paketangebote, die verschiedene Rechtsschutzversicherungen enthalten. Abhängig vom Anbieter kann der Kunde die Pakete selbst zusammenstellen oder er entscheidet sich für ein Angebot vom Versicherer. Paketangebote, in denen mehrere Rechtsschutzversicherungen enthalten sind, kosten häufig weniger als beim Einzelabschluss der jeweiligen Versicherungen. Es ist aber wichtig zu beurteilen, welche Policen wirklich gebraucht werden. Es gibt Angebote, in denen auch die Wohnrechtsschutzversicherung enthalten ist. Weitere Policen, die häufig zum Abschluss kommen, umfassen das Mietrecht, das Verkehrsrecht und das Arbeitsrecht.

Wann die Wohnrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden sollte

Die Wohnrechtsschutzversicherung kann bereits mit der Annahme eines Mietverhältnisses abgeschlossen werden. So ist der Vermieter von Anfang an auf der sicheren Seite. Gleiches gilt für Käufer von Wohnungen, die in eine Eigentümergemeinschaft eintreten. Auch hier ist ein Abschluss mit dem Eintritt empfehlenswert. In beiden Fällen kann dieser aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt erfolgen. Wichtig für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass die Versicherung vor dem Eintritt des Falles bestehen muss. Es sind eventuelle Wartezeiten zu beachten, diese können bis zu sechs Monaten betragen.

Für den Abschluss der Versicherung ist es unerheblich, ob die Wohnung oder das Haus privat oder von einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet wurde. Rechtsstreitigkeiten können in beiden Fällen auftreten, somit ist der Abschluss mit dem Eintritt in das Mietverhältnis ratsam.