Umziehen in Zeiten von Corona

Umziehen in Zeiten von Corona

Umziehen in Zeiten von Corona

Umziehen und Wohnungswechsel: das gilt es in Großstädten wie Berlin und anderen Regionen zu beachten. Die Pandemie rund um das Corona-Virus hat die Gesellschaft nun seit fast einem Jahr fest im Griff und beeinflusst nicht nur einzelne Teilbereiche des gesellschaftlichen Lebens. Ob der private Bereich rund um das Treffen von Freunden und das Ausüben von persönlichen Hobbys oder auch im beruflichen Kontext ergeben sich stetig neue und einzuhaltende Maßnahmen. In allen Lebensbereichen sind relevante Hygiene- und Schutzmaßnahmen längst etabliert, wie das Tragen einer Maske, die optimale (Hand-) Hygiene rund um das Waschen und Desinfizieren der Hände oder auch das Abstandhalten und die Kontaktverringerung zu Mitmenschen.

Unser Arbeiten und (Zusammen-)Leben hat sich verändert und dies betrifft auch das Umziehen und somit den Umzug in eine neue Wohnung bzw. den Wohnungswechsel. Das Suchen der Wohnung und letztendlich der Umzug in diese, wie auch das Beauftragen eines Umzugsunternehmens, ist an andere Regelungen gebunden, wie dies noch vor 12 Monaten der Fall war. Nachfolgend sollen diesbezüglich interessante Aspekte und einzuhaltende Regeln, welche auch Ballungsräume wie Berlin betreffen, vorgestellt und erläutert werden.

 

Grundlegende Informationen zum Wohnungswechsel: Inzidenzwert und Quarantäne

Aktuell sind die Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen noch verstärkt und restriktiver geworden. Dies betrifft den Kontakt zu Mitmenschen, das Tragen und die Wahl der korrekten Sicherheitsmaske, wie auch die Geschäftsöffnungen. Die neuen Maßnahmen wirken sich auch auf den Umzug und die Beauftragung eines Umzugsunternehmens, wie auch die Beschäftigung der Umzugshelfer, aus.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Umziehen natürlich nicht verboten oder gar untersagt wird, sodass ein Umzug während der Corona-Zeit weiterhin möglich ist. Denn dieser ist oftmals unumgänglich und gar nötig, wenn es beispielsweise um den Umzug aus einer ländlichen Region in eine Großstadt, wie Berlin, geht, da dort der neue Job liegt. Wichtig ist, dass der Umzug innerhalb von Deutschland stattfindet. Es ist zudem sinnvoll, dass man vor dem Umziehen über mögliche, regional abweichende Regelungen informiert wird und diese dadurch beim Wohnungswechsel geachtet werden können. Ebenso klar ist es, dass eine Person, welche aktuell infiziert ist oder sich in Quarantäne befindet, sei es auch nur aufgrund eines ersten Verdachtes der Infizierung, keinen Umzug unternimmt oder als Umzugshelfer eintritt.

Dies trifft auch auf Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens zu. Da die Wohnung in der Quarantäne generell nicht verlassen werden darf, ist ein Wohnungsumzug somit ausgeschlossen. Aktuell ist es wichtig, den örtlich gegeben Inzidenzwert zu kennen und sich diesbezüglich ergebene Maßnahmen zu achten. Dies trifft auch auf Berlin und andere Ballungsräume zu. Steigt der Wert der Neuinfektionen über auf über 200 pro 100.000 Einwohner, dann dürfen sich die Einwohner dieser Region nur noch im Umkreis von 15 Kilometer um den Wohnraum bewegen. Ein Umzug über diese Grenze hinweg kann somit durchaus untersagt und verboten werden. Liegt ein wichtiger Grund für den Wohnungswechsel vor, so sollte sich mit der zuständigen und lokalen Behörde in Verbindung gesetzt werden.

 

Maßnahmen in der Praxis

Hygiene auch beim UmzugBeim Umziehen, ob in Berlin oder in anderen Bundesländern, an sich gibt es ebenso Regelungen, welche geachtet werden müssen. Alle Beteiligten, rund um Umzugshelfer und das Umzugsunternehmen, müssen geltende Hygiene- und Abstandsregelungen die gesamte Zeit über achten und wahren. Umzugsunternehmen reinigen aus diesem Grund ihre Wagen vermehrt und desinfizieren diese fachgerecht. Zudem ist das Tragen von Handschuhen wichtig, um eine mögliche Aufnahme des Virus über Berührungen zu umgehen. Ebenso wichtig ist es, dass von allen Beteiligten eine Maske getragen wird.

Da die Alltagsmaske aktuell verboten ist, wie auch Masken mit Filter, sind nur die OP-Masken (medizinischen Masken) oder die FFP2-Masken zulässig und erlaubt. Es gibt zudem weitere wichtige Aspekte, welche beachtet werden sollten und müssen. So sind bei einem Umzug möglichst wenig Menschen zu beteiligen, nur die nötigste Anzahl an Umzugshelfer. Des Weiteren sollte vorab koordiniert und geplant werden, welche Person welchen Raum der Wohnung mit Möbeln versorgt bzw. generell betritt.

Durch diese frühe Wohnungswechsel-Planung ist es möglich, dass alle Beteiligten in ihrem separaten Bereich der Wohnung arbeiten und möglichst wenig Kontakt untereinander haben. Es gilt, dass der Abstand zwischen allen Beteiligten, ob Umzugshelfer oder Mitarbeiter vom Umzugsunternehmen, vorliegt.