Fehler am Bau und was Sie dagegen tun können

Fehler am Bau und was Sie dagegen tun können

Fehler am Bau und was Sie dagegen tun können

Möchten Sie sich den Traum vom eigenen Heim verwirklichen, kann das mitunter mit ziemlich viel Stress verbunden sein. Fehler am Bau sind gar nicht so selten, doch werden sie oft nicht so schnell festgestellt. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was die häufigsten Baumängel sind und was Sie tun können, wenn etwas schief gelaufen ist.

Wie Sie Fehler am Bau vermeiden können

Fehler am Bau können nicht von vornherein ausgeschlossen werden, doch können Sie bereits vor dem Baubeginn dafür sorgen, dass möglichst keine Mängel auftreten. Ein Hausbau ist eine komplexe Angelegenheit, bei der es darauf ankommt, die verschiedenen Arbeiten gut zu koordinieren. Treten Fehler auf, kann deren Beseitigung mit Schwierigkeiten und hohen Kosten verbunden sein. Schließen Sie vor dem Baubeginn eine Rechtsschutzversicherung ab, wenn Sie das noch nicht getan haben. Sie ist wichtig, wenn Sie vor Gericht müssen. Sichern Sie die Prozesskostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ab, denn ein Rechtsstreit kann richtig teuer werden. Es gibt spezielle Rechtsschutzversicherungen für Bauherren, die unbedingt vor dem Baubeginn abgeschlossen werden müssen.

Beauftragen Sie einen Bauleiter mit der Baubetreuung und der Koordination der verschiedenen Arbeiten, und halten Sie guten Kontakt mit ihm. Geht etwas schief, ist der Bauleiter dafür verantwortlich. Er muss klären, wer den Fehler verursacht hat. Besuchen Sie die Baustelle möglichst oft und führen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie den Baufortschritt und auch eventuelle Mängel sorgfältig mit Datum dokumentieren. Stellen Sie gleich bei der Bauausführung Fehler fest, wenden Sie sich sofort an den Bauleiter. Dokumentieren Sie die Mängel mit Datum, Fotos und möglichen anderen Beweismitteln wie Materialproben. Schauen Sie bei der Bauabnahme genau hin, denn nicht alle Fehler sind sofort sichtbar.

Wann liegt eigentlich ein Baumangel vor?

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, kommt es darauf an, zu wissen, wann ein Fehler am Bau vorliegt. Um Fehler am Bau handelt es sich, wenn Planungen oder Materialabsprachen nicht richtig eingehalten wurden. So können beispielsweise aufgrund einer falschen Materialabsprache Kunststofffenster anstelle von Holzfenstern eingesetzt werden. Auch wenn die Arbeiten nicht korrekt oder nicht vollständig ausgeführt wurden, handelt es sich um einen Baumangel. Baupfusch kann dazu führen, dass das Haus oder die Wohnung nicht voll funktionsfähig ist und Folgeschäden auftreten. Ein solcher Folgeschaden kann Schimmelbildung sein, wenn die Abdichtung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde und Feuchtigkeit in das Gebäude eingedrungen ist. Bei Baupfusch handelt es sich um Fehler, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Nicht immer ist Fahrlässigkeit die Ursache für Baufehler. Werden die Arbeiten durch schlechtes Wetter oder eine nicht zeitnahe Ausführung anderer Gewerke behindert, kann es ebenfalls zu Fehlern kommen.

Beispiele für die häufigsten Baufehler

Fehler am Bau können in vielen Formen auftreten. Das sind die häufigsten Baufehler:

  • mangelhafte Abdichtung im Keller oder bei den Dacharbeiten
  • Einsatz falscher oder mangelhafter Baustoffe
  • falsch gegossener Estrich
  • undichte Dampfsperren und Dampfbremsen
  • Risse an Putz und Mauerwerk, da beispielsweise miteinander unverträgliche Materialien verarbeitet wurden
  • falsch verbaute elektrische Leitungen
  • undichte Fenster und Türlaibungen
  • mangelhaft eingebaute Heizkörper
  • Fehler am Dachstuhl
  • mangelhafte Wärmedämmung

 

Was tun, wenn Sie Fehler feststellen?

Haben Sie einen Fehler am Bau festgestellt, müssen Sie ihn nicht hinnehmen. Schlimmstenfalls kann er Ihr neues Haus unbewohnbar machen. Nicht alle Fehler bemerken Sie jedoch sofort. Stellen Sie einen Mangel erst bei der Bauabnahme oder später fest, stehen Sie in der Beweispflicht. Sie müssen beweisen, dass nicht Sie, sondern das Bauunternehmen dafür verantwortlich ist. Versuchen Sie auf keinen Fall selbst, einen Fehler zu beheben. So gehen wertvolle Beweise verloren. Der Schaden kann dadurch noch verschlimmert werden. Beauftragen Sie auch keine Firma mit der Beseitigung des Schadens, denn das wird unnötig teuer. Derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist, muss ihn beseitigen.

So gehen Sie Schritt für Schritt bei Baufehlern vor

Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, wenn am Bau etwas schiefgelaufen ist:

 

  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Hier kann auch ein aufgelegter Zollstock helfen, beispielsweise, um die Größe von Rissen zu dokumentieren. Haben Sie Zeugen, ist das ein Vorteil. Sie können auch einen Bausachverständigen heranziehen.
  • Fertigen Sie eine Mängelrüge an, die schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen muss. Datieren Sie die Mängelrüge und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel, am besten innerhalb von 14 Tagen. Legen Sie am besten ein genaues Datum fest.
  • Informieren Sie Ihre Bauherren-Rechtsschutzversicherung über den Fehler und über die Mängelrüge.
  • Behalten Sie Geld zurück. Es ist Ihr Recht, bei festgestellten Mängeln die Rechnung nicht in voller Höhe zu bezahlen. Angemessen ist ein Betrag in zweifacher Höhe der Mängelbeseitigungskosten. Zahlen Sie erst, wenn die Mängelbeseitigung ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
  • Kontrollieren Sie die ordnungsgemäße Ausführung der Mängelbeseitigung und setzen Sie eine Nachfrist, wenn die Mängel nicht ordnungsgemäß innerhalb der angegebenen Frist beseitigt wurden.
  • Werden die Mängel nicht innerhalb der Nachfrist beseitigt, schalten Sie Ihre Bauherren-Rechtsschutzversicherung und einen Rechtsanwalt ein. Der Rechtsanwalt kann die Baufirma in die Pflicht nehmen oder Ihnen die weitere geeignete Vorgehensweise erläutern.

 

Recht auf kostenlose Reparaturen während der Gewährleistungspflicht

Laut BGB beträgt die Gewährleistungspflicht fünf Jahre nach Bauabnahme. Stellen Sie innerhalb dieser Zeit einen größeren Baumangel fest, der eine Reparatur oder gar einen Neubau erfordert, muss die verantwortliche Baufirma den Schaden kostenlos beheben. Die Gewährleistungsfrist bei kleineren Schäden beträgt nur zwei Jahre. Informieren Sie auch während der Gewährleistungsfrist das verantwortliche Unternehmen schriftlich. Schalten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt ein. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden. Ist das Haus aufgrund der Mängel nicht bewohnbar, muss das verantwortliche Unternehmen auch die Kosten für die Unterbringung von Ihnen und den Mitbewohnern in einem Hotel tragen.